Gültig bis auf Widerruf. Allfällige Fragen bitte per E-Mail an die Adresse info@skiklub-staffel.ch.
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SCHUTZKONZEPT Ski-und Ferienhaus Staffel – COVID-19
(Gruppenunterkunft mit Selbstversorgung/ohne Verpflegungsangebot und weiteren Leistungen)
1 Ziel der Massnahmen
Das Ziel des Schutzkonzeptes ist es, Personen, die sich im Skihaus aufhalten vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen.
2 Gültigkeit
Das vorliegende Schutzkonzept ist gültig ab sofort bis auf Widerruf. Es wird periodisch an die aktuelle Lage angepasst und soll zu jedem Zeitpunkt den gültigen Vorschriften entsprechen.
3 Grundsatzsregeln
Grundsätzlich sind die aktuellen Verhaltensregeln, Verordnungen und Empfehlungen des BAG strikte zu befolgen.
Weblinks zum Bundesamt für Gesundheit, BAG
Im Weiteren gelten die durch den Kanton Schwyz und die Gemeinde Morschach zusätzlichen lokalen Massnahmen. Die entsprechenden Webseiten sind im Bürgerportal von Bund, Kantonen und Gemeinden (https://www.ch.ch/de/coronavirus/) zu finden.
Das Skihaus darf nicht ohne entsprechende Legitimation benutzt werden. Bei Mietern gilt der beidseitig unterzeichnete Mietvertrag als Legitimation. Skiklub-Mitglieder müssen diese über die Skihaus-Vermietung vorgängig einholen. Spontane Aufenthalte ohne vorherige Einwilligung durch die Skihaus-Vermietung sind auch für Skiklub-Mitglieder nicht zulässig. Ziel ist die Rückverfolgbarkeit aller Kontakte.
Für die Einhaltung der Regeln und die Erfassung der Kontaktdaten ist die bzw. der im Mietvertrag genannte Vertreterin oder Vertreter der Mieterschaft verantwortlich. Bei Skiklub-Mitgliedern ist dies die Person, die mit der Skihaus-Vermietung in Kontakt tritt.
Personen mit Krankheitssymptomen oder mit erkrankten Personen im persönlichen Umfeld bleiben zu Hause. Treten Krankheitssymptome während dem Aufenthalt auf, begibt sich die betroffene Person in einem der freien Zimmer in Isolation, kontaktiert den Hausarzt und folgt dessen Anweisungen. Zudem ist die Skihaus-Vermietung innert 24 Stunden über die Erkrankung zu informieren.
1 Hygiene und Abstand
Vorgabe | Massnahme |
Alle Personen reinigen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Alternativ können die Hände desinfiziert werden. |
· Begrüssung auf Distanz, auf Händeschütteln, Umarmungen und Begrüssungsküsse wird verzichtet. Jeder unnötige Körperkontakt wird vermieden. · Die Mieter bringen persönliches Desinfektionsmittel mit. · Wunden an den Fingern sind abzudecken (z.B. mittels Schutzhandschuhen) |
Anfassen von Objekten möglichst vermeiden. | · Die Hausverantwortlichen des Skiklub Staffels vermeiden jedes Anfassen von Utensilien, Kleidungs- und Gepäckstücken der Mieter. |
Mindestabstand von 1.5 Metern |
· Bei Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten. · Kann der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, muss eine Schutzmaske getragen werden, die Nase und Mund abdeckt. |
Schlüsselübergabe bei Mietantritt | · Die Haus- und Schlüsselübergabe erfolgt nur zwischen dem Hausverantwortlichen des Skiklubs und der verantwortlichen Person der Mieterschaft. Die übrigen Gruppenmitglieder betreten das Haus erst nach erfolgter Übergabe. |
Hilfsmittel zur Unterstützung der Einhaltung der Abstandsregel in den verschiedenen Aufenthaltsbereichen |
· Die verantwortliche Person nimmt die Verteilung der Gäste auf die Zimmer/Betten vor. Dafür benutzt sie die zur Verfügung gestellte Zimmerliste. · In sanitären Anlagen (Dusch- und Waschräume) kann mit entsprechenden Markierungen oder Absperrungen die Abstandsregeln umgesetzt werden. · Korridore sind keine Aufenthaltsorte. Der Mieter sorgt dafür, dass keine Personen sich unnötig darin aufhalten. |
Hausbesichtigungen | · Besichtigungen werden mit maximal 2 Personen durchgeführt, und nur wenn sich keine andere Gruppe im Haus aufhält. |
2 Reinigung
Vorgabe | Massnahme |
Verantwortlichkeit für die Reinigung | · Der Mieter ist verpflichtet, die gründliche Reinigung während des Aufenthaltes (in der Regel 1x täglich) sowie am Ende der Mietdauer Hauses selber durchzuführen. |
Luftaustausch |
· Die Räumlichkeiten sind regelmässig aber mindestens 4x täglich während 10 Minuten zu lüften · In den Schlafräumen wird empfohlen, bei offenem Fenster zu schlafen. |
Gegenstände und Oberflächen |
· Gegenstände und Oberflächen (wie Türgriffe, Lichtschalter, Geländer, Küchenflächen, Geräte und Maschinen, usw.) sind mit Reinigungsmittel zu putzen, bevor das Haus am Ende der Mietdauer dem Hausverantwortlichen des Skiklub Staffels wieder übergeben wird. · Der Hausverantwortliche des Skiklub Staffels kontrolliert am Ende der Mietdauer bei der Übergabe des Hauses die saubere Reinigung und reinigt wenn nötig nach. · Es werden keine Bücher, Spiele, Sportausrüstungen (z.B. Tischtennisschläger) zur Verfügung gestellt. |
Bettwäsche | · Jeder Mietergruppe wird frisch gewaschene Bettwäsche (Leintuch, Duvetbezug, Kissenüberzug) bereitgelegt. |
Geschirr | · Geschirr und Besteck sind durch die Mieter zu reinigen. |
Putzlappen | · Putzlappen sind täglich zu wechseln und bei 60 Grad zu waschen. |
Umgang mit Abfall |
· Die Gäste entleeren die Abfalleimer mindesten einmal täglich und verschliessen die Abfälle in den Abfallsäcken. · Zum Aufnehmen und Einsammeln von Abfällen sind Hilfsmittel (Schaufel und Besen) bereitgestellt. · Mieter und Vermieter waschen sich unmittelbar nach dem Umgang mit Abfällen sauber die Hände. |
3 Kontaktadressen Skiklub Staffel
Vermietung Skihaus: reservation@skiklub-staffel.ch
Allgemein: info@skiklub-staffel.ch